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Die Stadt Meißen veröffentlichte im Amtsblatt Nr. 11/2001 vom 08.Juni 2001 folgenden, hier auszugsweise wiedergegebenen Text:

Vorbereitende Untersuchungen im Gebiet “Meißen-Cölln”

Das Gebiet “Meißen-Cölln” wurde als Problemgebiet ermittelt. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen beschloss am 28.03.2001 (Beschluss-Nr. 02-20/01) deshalb, zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in diesem Gebiet vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchführen zu lassen.   Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan “Vorbereitende Untersuchungen Meißen-Cölln” vom 28.03.2001 umgrenzt, der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wurde.

Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wird angeordnet. ....  Die Bekanntmachung und der Lageplan sind in der Zeit vom 11.06. - 09.07.2001 im Rathaus, Bürgerbüro (Burgstraße 32), ebenso im Technischen Rathaus, Schlossberg 9, Foyer im 3.Obergeschoss ausgelegt ....

Hinweis:   Der Beschluss über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. ....

Meißen, am 30.05.2001”